TÄTIGKEITSGEBIETE
Zum alleinigen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Karsten Haase gehören entsprechend seiner ausschließlichen Spezialisierung auf das Arbeitsrecht insbesondere:
das Individualarbeitsrecht, so z. B.
- Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen,
- Abmahnungen,
- allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz,
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitszeugnissen,
- Gestaltung und Prüfung von Wettbewerbsverboten,
- Recht der Führungskräfte, leitenden und außertariflichen Angestellten,
das Kollektivarbeitsrecht, so z. B.
- Betriebsverfassungsrecht,
- Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen,
- Recht der Sprecherausschüsse,
sowie das EU-Arbeitsrecht, so z. B.
- Überprüfung von Normen des deutschen Arbeitsrechts auf Verstöße gegen EU-Arbeitsrecht,
- Auswirkungen des EU-Arbeitsrechts auf das deutsche Arbeitsrecht, insbesondere hinsichtlich der Anwendbarkeit von EU-Recht im -Verhältnis zum deutschen Recht,
- Vertretung in Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.